Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute einen Antrag der NPD verworfen.
Die rechtsextreme Partei hat versucht in der aktuellen Gemengelage um die Diskussion über das vom Bundesrat gegen sie eingebrachte Verbotsverfahren eine an Naivität und Theatralik kaum zu überbietende Initiative zu starten. Sie wollte ich von den höchsten deutschen Richtern die Verfassungstreue attestieren lassen.
Doch die Rechten haben offensichtlich keine kompetenten Juristen in ihren Reihen. So hätten sie schon vor Antragsstellung erkenn müssen, dass juristisch nur Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung eine Initiativgewalt hinsichtlich einer Überprüfung der Verfassungskonformität von Parteien zu ergreifen.
Mit genau dieser Rechtsnorm begründete das BVerfG seine Entscheidung.
