NPD-Antrag über Verfassungskonformität der Partei vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen

Bundespolitik

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute einen Antrag der NPD verworfen.

Die rechtsextreme Partei hat versucht in der aktuellen Gemengelage um die Diskussion über das vom Bundesrat gegen sie eingebrachte Verbotsverfahren eine an Naivität und Theatralik kaum zu überbietende Initiative zu starten. Sie wollte ich von den höchsten deutschen Richtern die Verfassungstreue attestieren lassen.

Doch die Rechten haben offensichtlich keine kompetenten Juristen in ihren Reihen. So hätten sie schon vor Antragsstellung erkenn müssen, dass juristisch nur Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung eine Initiativgewalt hinsichtlich einer Überprüfung der Verfassungskonformität von Parteien zu ergreifen.

Mit genau dieser Rechtsnorm begründete das BVerfG seine Entscheidung.

Das von der NPD angestrebte Verfahren ist als nichts anderes zu deuten als ein zweifelhafter und obendrein dilettantischer Versuch, sich aus Existenzängsten um die eigene Partei, aus der Affäre zu ziehen.

Die Jusos Dorsten begrüßen die heute gefällte Entscheidung der obersten Verfassungshüter ausdrücklich.

Ebenso stehen wir als freie, weltoffene, für Gerechtigkeit und Solidarität eintretende politisch interessierte und engagierte Parteigliederung in der SPD voll und ganz hinter dem Verbotsantrag der Länder.
Dazu erwarten wir von der Bundesregierung und vom Bundestag, dass sie sich dem Antrag der Länderkammer anschließen oder eigene Bestrebungen unternehmen, ein wasserdichtes Verbotsverfahren in Gang zu bringen.

Philip Grabowski

 
 

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