Nach Karlsruher Urteil: Die Ehe muss auch für Schwule und Lesben ermöglicht werden!

Familie und Jugend

Wie erwartet hat das Bundesverfassungsgericht am heutigen Dienstag die Rechte von Homosexuellen in eingetragenen Lebenspartnerschaften gestärkt. Das bisher geltende Verbot der sogenannten Sukzessivadoption (Adoption eines vom Partner zuvor bereits angenommenen Kindes) wurde für verfassungswidrig erklärt.

Die Entscheidung der obersten deutschen Richter stellt eine Richtungsentscheidung dar, die sich hoffentlich auch im anstehenden Urteil über die steuerrechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare zum Ehegattensplitting widerspiegeln wird.

Am 22. September könnte der Tag der Grundsteinlegung für eine Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben sein. Dann nämlich, wenn Rot-Grün auch im Bund die Regierungsverantwortung übernimmt.

Es bleibt abzuwarten, wann die Union aus CDU und CSU die Zeichen der Zeit erkennt und sich nicht mehr gegen eine vollständige Gleichbehandlung von Homo- und Heterosexuellen im deutschen Rechtssystem sperrt. Eine Bewegung in dieser Hinsicht ist von den konservativen Kräften unseres Landes jedoch nicht allzu schnell zu erwarten!

Philip Grabowski

 
 

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