Richtlinien

der Arbeitsgemeinschaft der JungsozialistInnen im SPD-Stadtverband Dorsten

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§ 1 - Name und Grundsätze (1) Die JungsozialistInnen der Stadt Dorsten bilden die Arbeitsgemeinschaft der JungsozialistInnen im Stadtverband Dorsten.
(2) Die Arbeitsgemeinschaft der JungsozialistInnen ist eine Arbeitsgemeinschaft im Sinne des Organisationsstatutes der SPD. (3) Die Tätigkeit der JungsozialistInnen ist Teil der Parteiarbeit.

§ 2 - Aufgaben Die Arbeitsgemeinschaft der JungsozialistInnen hat die Aufgaben:

  1. Mitzuarbeiten bei der Durchsetzung der Grundwerte des demokratischen Sozialismus in Staat und Gesellschaft, wobei die Jugend besonders zu beteiligen ist.
  2. Die Probleme und Vorstellungen der jüngeren Generation zu ermitteln, politische Willensbildung dazu zu betreiben und die Ergebnisse offensiv in der Parteiarbeit zu vertreten.
  3. Den jungen Parteimitgliedern durch intensive politische Schulungs- und Bildungsarbeit das Rüstzeug für eine aktive und verantwortliche Teilnahme am politischen Leben zu vermitteln.
  4. Kontakte mit anderen Jugendverbänden herzustellen.
  5. Durch internationale Kontakte zur Verständigung der Jugend über nationale Grenzen hinweg beizutragen und
  6. Sich der besonderen politischen Aufklärung der JungwählerInnen zu widmen.

§ 3 - Gliederungen (1) Der Arbeitsgemeinschaft der JungsozialistInnen gehören die Mitglieder der SPD bis zum vollendeten 35. Lebensjahr an. Ferner gehören den Jusos Personen an, die sich gemäß Öffnungsbeschluss zur Mitarbeit erklärt haben.
(2) Der Organisationsaufbau der JungsozialistInnen entspricht dem der Partei.

§ 4 - Arbeitskreise (1) Kleinste Organisationsform ist der Arbeitskreis auf Stadtverbandsebene, er kann als themenorientierter Arbeitskreis aktiv werden.
(2) Als Arbeitskreis gelten Gruppen mit aktiven Mitgliedern, die sich in regelmäßigen Abständen zu Zusammenkünften im unter § 2 aufgeführten Sinn treffen oder interessierten Jugendlichen, die sich den Zielen und Aufgaben der Sozialdemokratie verpflichtet fühlen.

§ 5 - Organe Die Organe des Stadtverbands der Jungsozialist/innen sind:

  1. die Stadtverbands-Vollversammlung
  2. der Stadtverbands-Vorstand
  3. die Arbeitskreise.

§ 6 - Stadtverbands-Vollversammlung (1) Die Stadtverbands-Vollversammlung ist das höchste Organ des Stadtverbands. Sie findet mindestens einmal jährlich statt zum Zwecke der Neuwahl des gesamten Vorstandes.
(2) Als satzungsgemäß eingeladen gilt die Vollversammlung, wenn die Einladung innerhalb von 4 Wochen an die nach §3 Abs.1 genannten Mitglieder zugesandt wird unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung.
(3) Als satzungsgemäße Einladungen gelten sowohl Briefe als auch Emails mit gleichem Inhalt.
(4) Es besteht die Möglichkeit, Anträge zu stellen. Die Antragsfrist hierzu beträgt zwei Wochen. Die Unterlagen sind spätestens auf der Vollversammlung dem unter § 6 Abs. 2 genannten Verteiler zuzustellen.
(5) Von der Stadtverbands-Vollversammlung ist von der Versammlungsleitung ein Protokoll anzufertigen, das spätestens nach vier Wochen dem Juso-Stadtverbands-Sprechergremium vorzuliegen hat und im SPD-Bürgerbüro einzusehen ist.

§ 7 - Aufgaben der Stadtverbands-Vollversammlung (1) Die Stadtverbands-Vollversammlung hat folgende Aufgaben:

  1. Bestimmung der inhaltlichen und organisatorischen Richtlinien der Juso-Arbeit im Stadtverband Dorsten.
  2. Wahl und Kontrolle des Juso-Stadtverbands-Vorstandes.
  3. Wahl und Nominierung der Delegierten für übergeordnete Juso-Gremien und Konferenzen.

§ 8 - Stadtverbands-Vorstand (1) Der Stadtverbands-Vorstand besteht aus:

  1. Zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, die sich in Absprache mit den BeisitzerInnen ihre Aufgaben zuteilen,
  2. BeisitzerInnen mit speziell zuteilbaren Aufgaben.

(2) Der Vorstand tagt in der Regel monatlich, seine Sitzungen sind parteiöffentlich.
(3) Der Vorstand ist nach dem Statut der SPD quotiert zu wählen.
(4) Aufgaben des Vorstandes:

  1. Siehe § 2
  2. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Juso-Stadtverbandes Dorsten.
  3. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
  4. Der Vorstand sorgt für eine Internetpräsenz des Juso-Stadtverbandes Dorsten.
  5. Der Vorstand setzt sich für die Positionen des Juso-Stadtverbands im SPD-Stadtverband Dorsten ein.

Er versucht Überzeugungsarbeit in diesem Sinne auch auf der Ebene des Stadtrates und des Kreistages zu leisten. Er bereitet außerdem die Anträge an den Stadtverbandsparteitag und an die Juso-Kreisverbands-Vollversammlung vor und legt sie der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vor.

§ 9 - Sprechergremium (1) Das Sprechergremium besteht aus 2 gleichberechtigten SprecherInnen und deren Stellvertretern.
(2) Das Sprechergremium ist nach § 8 Abs. 1 Teil des SPD-Stadtverbands-Vorstands.
(3) Aufgaben des Sprechergremiums:

  1. Siehe § 2
  2. Vertretung des Juso-Stadtverbandes im SPD-Stadtverbandsvorstand
  3. Repräsentation des Juso-Stadtverbandes Dorsten
  4. Leitung der nach § 8 Abs. 2 erwähnten Vorstandssitzung
  5. Nach § 6 Frist- und Formgerechte Einberufung der Stadtverbands-Vollversammlung

§ 10 - Schlussbestimmungen Diese Richtlinien treten mit sofortiger Wirkung unter Vorbehalt der Bestätigung durch den Stadtverbands-Vorstand der Partei in Kraft. Sie können nur durch Beschluss einer ordentlichen Stadtverbands-Vollversammlung mit 2/3 Mehrheit geändert werden.

Letzte Änderung: 25.10.2014

 

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