Wie erwartet hat das Bundesverfassungsgericht am heutigen Dienstag die Rechte von Homosexuellen in eingetragenen Lebenspartnerschaften gestärkt. Das bisher geltende Verbot der sogenannten Sukzessivadoption (Adoption eines vom Partner zuvor bereits angenommenen Kindes) wurde für verfassungswidrig erklärt.
Die Entscheidung der obersten deutschen Richter stellt eine Richtungsentscheidung dar, die sich hoffentlich auch im anstehenden Urteil über die steuerrechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare zum Ehegattensplitting widerspiegeln wird.