Der Arbeitskampf in den KITAs ist angemessen – Keine Verschönerung des Haushalts mit den eingesparten Gehältern!

Arbeit und Wirtschaft

Die Anforderungen an Erzieherinnen und Erzieher sind in den letzten Jahren immer weiter gewachsen. Von der Politik wird immer wieder betont wie wichtig Kindergärten für die Bildung, Erziehung, Entwicklung und Förderung von Kindern sind und das sie benötigt werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu realisieren. Das Gehalt der Erzieherinnen und Erzieher sowie in vielen anderen sozialen Berufen, konnte mit diesen Entwicklungen aber nicht Schritt halten. Aus diesem Grund hatten die Gewerkschaften vor kurzem zu Streiks aufgerufen. Ziel sind eine größere Anerkennung und eine Aufwertung von Sozial- und Erziehungsberufen. Die Jusos unterstützen diese Forderungen und halten es für notwendig, dass das Gehalt den gestiegenen Ansprüchen stand hält.

Leider sind bei Streiks in sozialen Berufen immer die falschen Personen betroffen, in diesem Fall vor allem die Eltern, die gezwungen sind sich kurzfristig um andere Betreuungsmöglichkeiten zu kümmern. Ebenso sind die Kinder die Leidtragenden des Streiks, da sie ihren Alltag in einer fremden Umgebung verbringen müssen. Die Kommunen – also auch die Stadt Dorsten – profitieren dagegen vom Ausstand der Erzieherinnen und Erzieher – zumindest finanziell. Als Arbeitgeber muss die Stadt die Streikenden während der Dauer ihrer Arbeitsniederlegung nicht bezahlen. Die Eltern zahlen aber nach wie vor ihre KITA-Beiträge. Hierdurch macht die Stadt unvorhergesehene Mehreinnahmen.

Die Jusos Dorsten fordern die Stadt auf, die eingesparten Gehälter nicht einfach im Haushalt verschwinden zu lassen. Aus ihrer Sicht gibt es nur zwei Möglichkeiten, wie mit dem Geld verfahren werden kann. Die erste Möglichkeit wäre es, den Eltern die Beiträge zu erstatten, da sie für den Zeitraum des Streiks keine Leistungen erhalten haben. Bei dieser Variante müsste man allerdings z. B. prüfen, welche Eltern ihr Kind in eine Notgruppe gegeben haben und keinen Anspruch auf eine Beitragserstattung hätten. Der Verwaltungsaufwand wäre immens. Die zweite Möglichkeit wäre eine Investition der gesparten Gehälter in Kinder- und Jugendeinrichtungen investiert, damit das Geld in dem Bereich bleibt, für den es vorgesehen war. Für eine Verschönerung des städtischen Haushaltes darf das Geld in keinem Fall verwendet werden.

 
 

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